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Kann ich eine Ausnahme vom Scannen meiner MOBIB-Karte beantragen?

Reisende mit einem Abonnement, die ihre MOBIB-Karte aus persönlichen Gründen nicht in einem Fahrzeug von De Lijn scannen können, können eine Befreiung beantragen.

Voraussetzungen

Du kommst in Frage, wenn alle untenstehenden Bedingungen für dich zutreffen:

  • Du kannst deine MOBIB-Karte aus sehr ernsten und gewichtigen persönlichen Gründen nicht scannen.
  • Du kannst nicht dauerhaft auf eine Begleitperson zurückgreifen.
  • Du kannst dein Abonnement nicht über digitales Einsteigen validieren.

Gültiges Reisen

Um gültig zu reisen, musst du deine MOBIB-Karte stets bei dir haben. Bei einer Kontrolle wird über deine MOBIB-Karte geprüft, ob du ein gültiges Abonnement besitzt.

Verlängerst du dein Abonnement oder kaufst du ein neues Abonnement? Dann musst du dieses einmalig scannen, um das Abonnement auf deine MOBIB-Karte aufzuspielen. Das ist in einem Fahrzeug von De Lijn oder in einem Lijnwinkel möglich.

Antrag

Beantrage die Befreiung über den Abonnement-Service. Die Befreiung tritt 7 Tage nach Bestätigung durch De Lijn in Kraft. Du erhältst hierzu eine Bestätigungs-E-Mail.

  • Die Befreiung wird auf Grundlage einer Ehrenwahrheitserklärung gewährt, die 5 Jahre gültig ist. Bei Änderungen deiner Situation erwarten wir, dass du De Lijn darüber informierst.
  • Bei Verdacht oder Feststellung von Missbrauch oder Betrug behält sich De Lijn das Recht vor, die Befreiung zu widerrufen; Verwaltungsstrafen zu verhängen, gemäß dem Beschluss der Flämischen Regierung vom 16. September 2022 über die Beförderungsbedingungen und deren Durchsetzung durch De Lijn.
  • De Lijn behält sich das Recht vor, die Bedingungen bezüglich dieser Befreiung einseitig anzupassen, falls geänderte Umstände, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Notwendigkeiten dies erfordern.

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