Reisende mit einem Abonnement, die ihre MOBIB-Karte aus persönlichen Gründen nicht in einem Fahrzeug von De Lijn scannen können, können eine Befreiung beantragen.
Voraussetzungen
Du kommst in Frage, wenn alle untenstehenden Bedingungen für dich zutreffen:
- Du kannst deine MOBIB-Karte aus sehr ernsten und gewichtigen persönlichen Gründen nicht scannen.
- Du kannst nicht dauerhaft auf eine Begleitperson zurückgreifen.
- Du kannst dein Abonnement nicht über digitales Einsteigen validieren.
Gültiges Reisen
Um gültig zu reisen, musst du deine MOBIB-Karte stets bei dir haben. Bei einer Kontrolle wird über deine MOBIB-Karte geprüft, ob du ein gültiges Abonnement besitzt.
Verlängerst du dein Abonnement oder kaufst du ein neues Abonnement? Dann musst du dieses einmalig scannen, um das Abonnement auf deine MOBIB-Karte aufzuspielen. Das ist in einem Fahrzeug von De Lijn oder in einem Lijnwinkel möglich.
Antrag
Beantrage die Befreiung über den Abonnement-Service. Die Befreiung tritt 7 Tage nach Bestätigung durch De Lijn in Kraft. Du erhältst hierzu eine Bestätigungs-E-Mail.
- Die Befreiung wird auf Grundlage einer Ehrenwahrheitserklärung gewährt, die 5 Jahre gültig ist. Bei Änderungen deiner Situation erwarten wir, dass du De Lijn darüber informierst.
- Bei Verdacht oder Feststellung von Missbrauch oder Betrug behält sich De Lijn das Recht vor, die Befreiung zu widerrufen; Verwaltungsstrafen zu verhängen, gemäß dem Beschluss der Flämischen Regierung vom 16. September 2022 über die Beförderungsbedingungen und deren Durchsetzung durch De Lijn.
- De Lijn behält sich das Recht vor, die Bedingungen bezüglich dieser Befreiung einseitig anzupassen, falls geänderte Umstände, gesetzliche Anforderungen oder betriebliche Notwendigkeiten dies erfordern.