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Terug

Gibt es ein Maximum beim Beitrag meines Arbeitgebers für mein De Lijn-Ticket?

Ihr Arbeitgeber kann bis zu 100 % der Kosten des Öffentlichen Personen-Nahverkehrs (ÖPNV) finanziell bezuschussen.

  • Dieser Zuschuss ist RSZ-Beiträgen befreit, als
    Ihr Arbeitgeber für die wirklichen Kosten (nämlich die vollständigen Kosten des Abonnements) bezuschusst;
  • oder sich auf die Pauschale beschränkt.

Der Zuschuss ist auch vollständig steuerfrei (Berufssteuer-Vorabzug), auch dann, wenn der Zuschuss höher als das auferlegte gesetzliche Minimum ist.

Der CAO Nr. 19/9 vom 23. April 2019 hat eine ergänzende Wirkung. Das bedeutet, dass der Sektor, in dem Sie arbeiten, für den Zuschuss Ihres Arbeitgebers abweichende Regeln festlegen kann. Aber keine Sorgen, es darf niemals weniger sein als die obligatorischen 71,8 %.

 

Es gibt sogar sehr viele Sektoren, die vorteilhafte Zuschüsse vorsehen können. Zum Beispiel:

  • PC 220 für die Lebensmittelindustrie;
  • PC 322 für die Leiharbeit;

Fragen Sie also auf jeden Fall genau bei Ihrem Arbeitgeber nach, wieviel er (zusätzlich zu den vorgeschriebenen 71,8 %) bezuschusst. Nochmal: Es gibt sehr viele Sektoren, welche die vollen 100 % bezuschussen.

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