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Terug

Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, sich finanziell an den Kosten meines De Lijn-Fahrscheins zu beteiligen?

Ja, Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sich teilweise zu beteiligen. Er muss mindestens 71.8 % Ihrer Pendelstrecke mit öffentlichen Verkehrsmitteln übernehmen. So reisen Sie günstig und sicher zur Arbeit.

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