Ihr Firmenfahrrad, Ihr Leasingbike und Ihre Fahrradvergütung können zusammengezählt werden. Aber das geht nur, wenn Sie einen Teil Ihrer Fahrten mit dem Fahrrad zurücklegen und einen anderen Teil mit dem ÖPNV.
Fahren Sie mit Ihrem eigenen Fahrrad? Dann beträgt das maximal 0,24 Euro pro Kilometer (in 2021). Wird Ihnen mehr gewährt? Dann fallen Steuern und Sozialversicherungsbeiträge für diesen zusätzlichen Betrag an.
Und gewährt Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Fahrradvergütung und einen Zuschuss für den ÖPNV? Alles für dieselbe Strecke? Dann gibt es keine Freistellungen für den Berufssteuervorabzug und die Sozialversicherungsbeiträge.
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