Dein Firmenfahrrad, Leasingfahrrad und die Fahrradpauschale können addiert werden. Aber das ist nur möglich, wenn du einen Teil deiner Strecke mit dem Fahrrad und einen Teil mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegst.
- Das gesetzliche Mindestmaß der Beteiligung: Gibt es keine Regelung in deinem Sektor, gilt das nationale Minimum von 0,30 Euro/km.
- Maximalbetrag pro Jahr: Alles über 0,37 Euro/km ist als Erwerbseinkommen steuerpflichtig. Die steuerfreie Obergrenze ist auf 3.690 Euro pro Jahr begrenzt.
Gewährt dir dein Arbeitgeber eine Fahrradpauschale und eine Beteiligung an den öffentlichen Verkehrsmitteln? Für die gleiche Strecke? Dann gibt es keine Befreiungen von der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.