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Wieviel beträgt der Zuschuss, wenn ich neben einem Abonnement von De Lijn auch ein Abonnement der NGBE-NMBS-SNCB habe? Oder was tue ich mit einem kombinierten Abonnement?

Im Falle einer Kombination mit der NGBE gilt:

  • Für ein Ticket, das De Lijn und NGBE kombiniert:
    Nutzen Sie als Arbeitnehmer die Kombination ‚Bahn + eines oder mehrere öffentliche Verkehrsmittel’? Und tun Sie das mit nur einem Ticket?*
    Dann wird der Beitrag Ihres Arbeitgebers auf der Grundlage der pauschalen Beträge für die Bahn berechnet.

*in diesem Ticket wird keine Staffelung für ein kommunales öffentliches Verkehrsmittel vorgenommen.

Ihr Arbeitgeber bezuschusst dann auf der Grundlage der pauschalen Beträge, die in Artikel 3 von CAO 19/9 aufgeführt sind. Diese pauschalen Beträge hängen von der Anzahl der Kilometer ab, die auf dem Abonnement angegeben sind.

Zum Beispiel:
Es gibt ein Ticket sowohl für die NGBE, De Lijn als auch die MIVB (und es steht auf einer MOBIB-Karte):

mceclip0.png

In der obenstehenden Abbildung bezahlt jemand 198 Euro für die Kombination von De Lijn (42 Euro), der MIVB (49 Euro) und der NMBS (107 Euro).
CAO 19/9 sieht einen Zuschuss vor. Und da der Abstand nicht bekannt ist, wird der Zuschuss auf der Grundlage von 71,8 %* des effektiv bezahlten Preises (198 Euro) berechnet. Das ergibt dann 142,16 Euro.

*71,8 % betrifft den obligatorischen Mindestzuschuss Ihres Arbeitgebers. Der Sektor bzw. Wirtschaftsbereich, in dem Sie arbeiten, kann auch abweichende Regeln in Bezug auf diesen Zuschuss festlegen. Aber keine Sorge, er darf niemals niedriger sein als die obligatorischen 71,8 %.
Einige Beispiele derartiger Sektoren sind PC 220 für die Lebensmittelindustrie, PC 322 für die Leiharbeit usw.
Fragen Sie daher jedenfalls genau bei Ihrem Arbeitgeber nach, wieviel er (zusätzlich zu den obligatorischen 71,8 %) zuschießt. Nochmals, es gibt ganz viele Sektoren, die für die vollen 100 % bezuschussen.

  • Für ein Ticket, das De Lijn mit TEC oder MIVB kombiniert:
    Dann ist es obligatorisch, einen Abstand auf dem Abonnement anzugeben.
    Erfolgt das nicht, wie zum Beispiel bei einem Abonnement von De Lijn? Dann kann Ihr Arbeitgeber sich nicht auf den Arbeitgeberbeitrag zur Bahn berufen – weil dieser auf der Anzahl der Kilometer basiert.
    In einem solchen Fall kann der Zuschuss auf 71,8 % des effektiv bezahlten Preises festgelegt werden.
  • Für verschiedene Tickets:
    Nutzen Sie eine Kombination von De Lijn mit einem oder mehreren anderen öffentlichen Verkehrsmitteln und haben Sie dafür verschiedene Tickets? Dann wird wie folgt berechnet:
        • Ihr Arbeitgeber zahlt seinen Beitrag für jedes Verkehrsmittel separat aus;
        • Die Beträge werden dann zusammengezählt.

Zum Beispiel:
Sie haben ein Bahnabonnement von 700 Euro pro Jahr und ein Busabonnement von 339 Euro jährlich. Der Pflichtzuschuss Ihres Arbeitgebers beträgt dann mindestens 71,8 %
• auf das Busabonnement;
• der Pauschalbeträge, die in Artikel 3 des CAO 19/9 auf das Bahnabonnement aufgenommen wurden.

 

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