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Wie hoch ist der Zuschuss bei kombinierten Fahrkarten?

Ein Kombi-Abonnement De Lijn-NMBS

Der Beitrag deines Arbeitgebers wird auf Basis der pauschalen Beträge für den Zug berechnet.

Dein Arbeitgeber beteiligt sich basierend auf den pauschalen Beträgen, die in Artikel 3 des Tarifvertrags 19/9 festgelegt sind. Diese pauschalen Beträge hängen von der im Abonnement angegebenen Kilometeranzahl ab.

Wenn die Entfernung nicht bekannt ist, wird der Zuschuss auf Basis von 71,8 % des tatsächlich bezahlten Preises berechnet (Tarifvertrag 19/9).

71,8 % entspricht dem mindestens verpflichtenden Zuschuss deines Arbeitgebers. Die Branche, in der du arbeitest, kann auch abweichende Regelungen bezüglich dieses Zuschusses festlegen. Er wird jedoch niemals unter den verpflichtenden 71,8 % liegen.

Eine Kombination verschiedener Fahrkarten

Wenn du eine Kombination von De Lijn mit einem oder mehreren anderen öffentlichen Verkehrsmitteln nutzt und dafür verschiedene Fahrkarten hast, wird wie folgt berechnet:

  • Dein Arbeitgeber berechnet seinen Beitrag für jedes Verkehrsmittel separat;
  • Die Beträge werden dann zusammengerechnet.

Beispiel:

Du hast ein Zugabonnement von 700 Euro pro Jahr und ein Busabonnement von 339 Euro pro Jahr. Der verpflichtende Zuschuss deines Arbeitgebers beträgt dann mindestens 71,8 %

 

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