Ein Kombi-Abonnement De Lijn-NMBS
Der Beitrag deines Arbeitgebers wird auf Basis der pauschalen Beträge für den Zug berechnet.
Dein Arbeitgeber beteiligt sich basierend auf den pauschalen Beträgen, die in Artikel 3 des Tarifvertrags 19/9 festgelegt sind. Diese pauschalen Beträge hängen von der im Abonnement angegebenen Kilometeranzahl ab.
Wenn die Entfernung nicht bekannt ist, wird der Zuschuss auf Basis von 71,8 % des tatsächlich bezahlten Preises berechnet (Tarifvertrag 19/9).
71,8 % entspricht dem mindestens verpflichtenden Zuschuss deines Arbeitgebers. Die Branche, in der du arbeitest, kann auch abweichende Regelungen bezüglich dieses Zuschusses festlegen. Er wird jedoch niemals unter den verpflichtenden 71,8 % liegen.
Eine Kombination verschiedener Fahrkarten
Wenn du eine Kombination von De Lijn mit einem oder mehreren anderen öffentlichen Verkehrsmitteln nutzt und dafür verschiedene Fahrkarten hast, wird wie folgt berechnet:
- Dein Arbeitgeber berechnet seinen Beitrag für jedes Verkehrsmittel separat;
- Die Beträge werden dann zusammengerechnet.
Beispiel:
Du hast ein Zugabonnement von 700 Euro pro Jahr und ein Busabonnement von 339 Euro pro Jahr. Der verpflichtende Zuschuss deines Arbeitgebers beträgt dann mindestens 71,8 %
- für das Busabonnement;
- die pauschalen Beträge aus Artikel 3 des Tarifvertrags 19/9 für das Zugabonnement.