Das Kontrollpersonal von De Lijn darf alle Fahrscheine und Ermäßigungskarten kontrollieren. Dabei dürfen sie auch deine Identität überprüfen, auch wenn sie nicht dieselben Befugnisse wie die Polizei haben. Zum Beispiel bei Fahrgastkontrollen: Dann musst du deinen Personalausweis vorzeigen oder aushändigen. Kontrolleure dürfen dieses Dokument einsehen, kopieren oder einbehalten.
Dies ist festgelegt in *Art. 44quater des Dekrets vom 31. Juli 1990 über die öffentlich-rechtlich organisierte externe selbstständige Agentur Vlaamse Vervoermaatschappij - De Lijn, und in *Art. 174 des Gesetzes vom 2. Oktober 2017 zur Regelung der privaten und besonderen Sicherheit.