Unsere Kontrolleure stellen ein PV (Protokoll) für die folgenden Übertretungen auf:
- Parken im Abstand von unter 15 Metern beiderseits einer Haltestelle (Art. 64.3);
- Parken auf Stellen, an denen die Durchfahrt von Schienenfahrzeugen behindert werden könnte (Art. 64.3);
- Nichtbeachtung von Verkehrsschild F17 (für Busse vorbehaltene Fahrspur) (Art. 64.3);
- Nichtbeachtung von Verkehrsschild F18 (besonders überfahrbares Bett) (Art. 64.3);
- Nichtbeachtung von Bordsteinmarkierungen (Art. 64.3);
- Nichtbeachtung besonderer Warnblink- und Ampelanlagen (Art 64.3).
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