Wohn-Arbeits-Verkehr (Mitarbeiter)
- Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mein De Lijn-Ticket finanziell zu bezuschussen?
- Wie hoch ist der Mindestbetrag, den mein Arbeitgeber dazulegen muss für meine Haus-Arbeits-Fahrten?
- Gibt es ein Maximum beim Beitrag meines Arbeitgebers für mein De Lijn-Ticket?
- Kann mein Arbeitgeber beschließen, mein Abonnement nicht zurückzubezahlen, weil er zum Beispiel nur meine Lijnkaart für 10 Fahrten bezuschussen möchte?
- Wieviel beträgt der Zuschuss, wenn ich neben einem Abonnement von De Lijn auch ein Abonnement der NGBE-NMBS-SNCB habe? Oder was tue ich mit einem kombinierten Abonnement?
- Wieviel beträgt der Zuschuss, wenn ich neben einem Ticket von De Lijn auch einen Firmenwagen habe? Kann ich beide Vorteile kombinieren? Oder ist hier ein Höchstbetrag anwendbar?
- Wieviel beträgt der Zuschuss, wenn ich außer einem Ticket von De Lijn auch ein Firmenrad, ein Leasingbike oder eine Fahrrad-Vergütung habe? Kann ich beide Vorteile kombinieren? Oder ist hier ein Höchstbetrag anwendbar?
- Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mein De Lijn-Ticket finanziell zu bezuschussen?
- Wie beantrage ich bei meinem Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss?
- Gibt es für Sie als Arbeitnehmer Auswirkungen auf dem Gebiet der Steuer oder der Sozialversicherung?