Support und Kontakt – De Lijn Abonnements Wohn-Arbeits-Verkehr (Mitarbeiter) Ist mein Arbeitgeber verpflichtet, mein De Lijn-Ticket finanziell zu bezuschussen? Veröffentlicht am 22. Oktober 2021 08:16 Ja, er hat die gesetzliche Pflicht, Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit teilweise zu bezuschussen. Noch Fragen zu diesem Thema?Füllen Sie dieses Formular aus Verwandte Beiträge Wie hoch ist der Mindestbetrag, den mein Arbeitgeber dazulegen muss für meine Haus-Arbeits-Fahrten? Wie kaufe ich ein Abonnement, das ganz oder teilweise von meinem Arbeitgeber bezahlt wird? Wie beantrage ich bei meinem Arbeitgeber einen finanziellen Zuschuss? Kann mein Arbeitgeber beschließen, mein Abonnement nicht zurückzubezahlen, weil er zum Beispiel nur meine Lijnkaart für 10 Fahrten bezuschussen möchte? Gibt es ein Maximum beim Beitrag meines Arbeitgebers für mein De Lijn-Ticket?