Eine Mundschutzpflicht besteht für alle ab 12 Jahren:
- öffentliche Verkehrsmittel (Busse und Straßenbahnen)
- in den Lijnwinkels (In Brüssel ist auch an den Haltestellen eine Mundschutzpflicht)
- in geschlossenen Wartebereichen
- in den Vor-Metro-Stationen
- In Brüssel ist auch an den Haltestellen eine Mundschutzpflicht
Solange unsere Fahrer in einer geschlossenen Fahrerkabine sitzen, und daher genug Abstand von Ihnen halten, brauchen Sie keine Mund-Nasen-Schutzmaske zu tragen. Das beschloss die Regierung (Artikel 4 des Ministerialerlasses vom 23. März 2020). Wir bitten sie jedoch, mit gutem Beispiel voranzugehen und ihre Nase sowie ihren Mund so viel wie möglich zu bedecken.
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