In bestimmten Fällen dürfen Kontrolleure Ihre Identität kontrollieren, auch wenn sie nicht dieselben Befugnisse wie die Polizei haben. Zum Beispiel bei Fahrgastkontrolle: Dann müssen Sie Ihren Ausweis vorlegen oder aushändigen. Kontrolleure dürfen dieses Dokument überprüfen, kopieren oder einbehalten.
Das ist festgelegt im *Art. 84§ 1 des Beschlusses der Flämischen Regierung vom 14. Mai 2004 über den Betrieb und die Tarife der VVM, und in *Art. 13.11 des Gesetzes vom 10. April 1990 zur „Regelung des Datenschutzes und der besonderen Überwachung“.
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